Der Begriff der Mündigkeit ist, wie überhaupt jeder Begriff politischer Aufklärung, universalistisch, d. h. er unterscheidet nicht zwischen einzelnen Gruppen, etwa Deutschen und Franzosen, sondern ist auf Menschen überhaupt bezogen. Jeder Nationalstaat ist aber partikular, ein Staat neben anderen. In ihm wird Mündigkeit nicht als menschliche Qualität, sondern als Qualität der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vorausgesetzt. Deren Einheit lässt sich nicht universalistisch begründen. Eine universalistische Begründung muss gerade das Spezifische, das, was diese Einheit von anderen Einheiten unterscheidet, ignorieren. In einer universalistischen Perspektive lässt sich nur das Gemeinsame etwa von Deutschen, Franzosen und Senegalesen fassen, nicht der Unterschied. Weil jeder Verfassungspatriotismus aber partikular, auf eine bestimmte Verfassung im Unterschied zu anderen Verfassungen gerichtet ist, muss zur Begründung des spezifischen Unterschieds etwas hinzukommen, das die Einheit einer Gruppe von Menschen von anderen Gruppen unterscheidet. Weil das nicht aus den universalistischen Voraussetzungen des Verfassungspatriotismus begründet werden kann, rekurriert auch der Verfassungspatriotismus auf den vorpolitisch begründeten Nationalismus.
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