Vom Eigentümer zum Eigentum

Naturrecht, Gesellschaftsvertrag und Staat im Denken John Lockes

Das Privateigentum ist das rechtliche Basisinstitut der modernen Gesellschaft. Eine begründete, d.h. rationale Stellungnahme zu diesem Institut ist daher seit den Anfangstagen dieser Gesellschaft eine der zentralen Aufgaben sozialphilosophischen Denkens. Die bei weitem einflussreichste Fassung des Versuchs einer rationalen Begründung des modernen Privateigentums findet sich in der 1689 veröffentlichten Zweiten Abhandlung über die Regierung von John Locke. Hier werden fünf, meist noch heute nachwirkende Legitimationsstrategien entworfen: Der rechtstheoretische Legitimationsmodus einer Arbeitstheorie des Eigentums, der politökonomische Legitimationsmodus einer Arbeitstheorie des Reichtums, die Anreiztheorie des Eigentums, eine Legitimierung sozialer Ungleichheit durch das Leistungsprinzip sowie die kontraktualistische Begründung einer Staatsgewalt, deren „einziger harter und unantastbarer Kern“ das absolute Recht auf privatexklusives Eigentum ist.


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