Text/Vortrag im Archiv für kritische Gesellschaftstheorie
Hans Kelsen hat keine systematische Ideologiekritik des Privateigentumsrechts vorgenommen. Aber in zahlreichen ideologiekritischen Analysen der zentralen Begriffe des Privatrechts wird der Schutz des Privateigentums und seine Verklärung als vorstaatliches, natürliches Recht als Zweck der herrschenden Begriffsbildung beschrieben und kritisiert.
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