Pädagogische Reflexion hat es sich seit der Aufklärung stets erneut zur Aufgabe gemacht, das Verhältnis von Freiheit und Zwang zugunsten des Educanden aufzulösen. Solche Auflösung ist jedoch mit der Tabuisierung der Strafe in der deutschsprachigen pädagogischen Theorie, Forschung und Praxis seit den 1970er Jahren vereinseitigt worden. Statt die empirischen, sprich gesellschaftlich produzierten Verhältnisse unter die Lupe zu nehmen, die Zwang und Strafe überhaupt zu pädagogisch relevanten Kategorien machen, münden Maßnahmen wie classroom management, Streitschlichtung und Trainingsraum in eine Ausgliederung der Strafproblematik aus der Pädagogik, welche deren Zusammenhang unkenntlich macht. An einer solchen Delegation pädagogischer Verantwortung an vorgeblich außer- bzw. vorpädagogische Prozesse und Akteure ist die pädagogische Forschung nicht unbeteiligt: Dem Paradigma von Michel Foucaults Gouvernementalität sowie des damit einhergehenden Machtbegriffs folgend, wird Strafe nur noch als Teil einer ontologischen Struktur begriffen, aus der es kein Entrinnen geben kann. Stattdessen benötigt es eine radikale Infragestellung der Strafe im pädagogischen Kontext, die den gesellschaftlich produzierten Schein ihrer eigenen Notwendigkeit mitreflektiert und so zu dessen Überwindung beiträgt.
Mitglied werden: vorstand@kritischebildung.de