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11.06.2026

Solidarität mit Andreas Stahl

Fakten statt Verleumdungen

Unser Mitglied Andreas Stahl soll am 11. Juni auf Einladung der Universität Bielefeld einen Vortrag über Akademischen Antisemitismus halten. Dabei wird es auch um antisemitische Vorfälle an Hochschulen in NRW gehen. Anstatt sich ihrerseits mit dem drängenden Thema auseinanderzusetzen, mobilisiert die Gruppe Collective Liberation gegen den Vortrag. Dabei präsentiert sie eine höchst einseitige Sicht auf die Geschichte und Gegenwart des arabisch-zionistischen Konflikts, stellt sich im autoritären Gestus gegen die Wissenschaftsfreiheit, verleumdet den Referenten und markiert ihn mittels eines Fotos als Feind.

Wer ist Andreas Stahl?

Andreas Stahl leitet die Beratungsstelle gegen Antisemitismus an Hochschulen in NRW, er arbeitet seit vielen Jahren in der Politischen Bildung und ist ein ausgewiesener Kenner der Geschichte des sog. Nahost-Konflikts. In den zahlreichen Veröffentlichungen, die er mitherausgegeben hat, geht es vor allem darum, der Komplexität der Geschichte gerecht zu werden.

Die Vorgeschichte

Die jetzige Kampagne hat eine Vorgeschichte: Am 11. Dez. 2025 hielt Andreas Stahl in Bielefeld einen Vortrag unter kaum zumutbaren Bedingungen. Dieser wurde vorsätzlich gestört, der Sicherheitsdienst musste eingreifen und die Polizei verständigen. Die Rektorin der Universität veröffentlichte daraufhin eine Stellungnahme. Sie stellte klar, dass es nicht akzeptabel ist, im antikolonialen Gewand Antisemitismus zu verbreiten und ein Klima der Angst zu schaffen. Auch um ein Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit zu setzen, lud die Universität Andreas Stahl zu zwei Workshops und einem öffentlichen Vortrag ein.

Die Fakten im Überblick

Anstatt nun die Möglichkeit zu nutzen, mit Andreas Stahl zu diskutieren, ruft Collective Liberation zur Kundgebung auf und verbreitet u. a. folgende Unterstellungen: Angeblich „leugnet“ Andreas Stahl „die Vertreibung und Ermordung Tausender Palästinenser:innen im Zuge der Staatsgründung Israels“. Falsch! Andreas Stahl sagt: Es gab Vertreibungen und Tote. Wer aber lediglich von „Vertreibung und Ermordung“ oder gar von „zahlreichen Massakern“ spricht, betreibt Geschichtsfälschung und ignoriert vollständig die Motive und Taten der arabischen Akteure. Ein paar Fakten, um dies zu verdeutlichen: 

1. Der historische Kontext von 1947/48

Am 29.11.1947 beschließt die UNO-Generalversammlung mit der Resolution 181 eine Zweistaatenlösung für das Mandatsgebiet Palästina. Die Zionisten stimmen diesem Vorschlag zu, die arabische Seite lehnt ab. Am 30.11. beginnen arabische Milizen den interkommunalen Krieg gegen die Juden Palästinas, am 15.5.1948 überfallen fünf arabische Armeen den Staat Israel mit dem Ziel der Vernichtung dieses Staates. Der Generalsekretär der Arabischen Liga Abdel Rahman Azzam sprach das Vernichtungsziel auch ganz offen aus:

„Wir werden sie ins Meer treiben!“ „Dies wird ein Vernichtungskrieg und ein gewaltiges Massaker sein, von dem man wie von den mongolischen Massakern und den Kreuzzügen sprechen wird“; „wenn ein Teil, wenn auch nur ein kleiner Teil, des arabischen Körpers infiziert ist, muss dieser Teil weggeschnitten werden, damit sich das Ganze erholen kann.“ (Übers. Zit. nach Efraim Karsh, Palestine Betrayed. New Haven/London 2011, 209, 214)

Vor dem Hintergrund des arabischen Angriffskriegs zeichnet die seriöse historische Forschung (u.a. von Benny Morris[1]) ein differenziertes Bild der Gründe für Flucht und Vertreibungen. Dazu gehören:

  • Furcht vor der Verwicklung in das Kampfgeschehen
  • Militärisch begründete Räumung arabischer Dörfer, aus denen Angriffe auf jüdische Einheiten erfolgten
  • Kriegsverbrechen zionistischer Milizen (v.a. der Irgun und Lechi in Deir Yasin), die zum Anlass von Gräuelpropaganda wurden – statt Motivation zum Kampf bewirkt diese aber die Flucht arabischer Bevölkerungsteile
  • Furcht der Zionisten vor einer 5. Kolonne gegen Ende des Krieges
  • Anweisung der arabischen Führungen, von der Haganah kontrolliertes oder an jüdische Siedlungen grenzendes Gebiet zu verlassen
  • Furcht arabischer Bewohner, im Falle des Bleibens später als Kollaborateure der Zionisten zu gelten (Haifa)
  • Niedergang der arabischen Wirtschaft aufgrund der Flucht des Mittelstands
  • Dominoeffekt des (von arabischen Behörden angeordneten) Massenexodus aus Haifa (ca. ein Zehntel aller Flüchtlinge des Krieges): Bewohner anderer Dörfer und Städte fliehen, weil die arabischen Bewohner Haifas fliehen
  • Arabische Evakuierung von Dörfern und Umwandlung in Militärstützpunkte
  • Plünderungen arabischer Viertel seitens der Arab Liberation Army

Benny Morris kommt daher zu dem Schluss: „Der Begriff ‚Vertreibung‘ ist meiner Einschätzung nach eine unangemessene Bezeichnung für das meiste, was 1948 stattgefunden hat. [Es] […] floh ein Großteil der Menschen vor dem Krieg und seinen Grausamkeiten, wenngleich ein gewisser Anteil dieser Flüchtlinge – vielleicht zehn oder zwanzig Prozent […] – tatsächlich vertrieben wurde.“ (Die Geburt des palästinensischen Flüchtlingsproblems, Leipzig 2025, 817)

2. Das vermeintliche „Rückkehrrecht“

Ein weiteres Problem im Kundgebungsaufruf von Collective Liberation: Es wird eine Analogie hergestellt zwischen dem israelischen Rückkehrgesetz – welches auf der Einsicht beruht, dass weltweit bedrohte Juden eine Fluchtstätte benötigen – und einem vermeintlichen palästinensischen Rückkehrrecht für Flüchtlinge und Vertriebene des 1948er-Krieges. Das ist in mehrfacher Hinsicht irreführend. Was hat es mit diesem „Rückkehrrecht“ auf sich?

  • Die Resolution 194 der UN-Generalversammlung ist rechtlich nicht bindend
  • Die Rückkehr „soll“ ermöglicht werden, sie muss es nicht („should be permitted“). Es handelt sich um eine Empfehlung, keine rechtliche Verpflichtung
  • Die empfohlene Rückkehr der Flüchtlinge des 1948er-Krieges ist an die Friedlichkeitsbedingung der Rückkehrenden gebunden: „that the refugees wishing to return to their homes and live at peace with their neighbours“
  • Die Resolution erachtet die Neuansiedlung/Umsiedlung der Flüchtlinge in den Aufnahmeländern als Möglichkeit für die Lösung des Flüchtlingsproblems: „to facilitate the repatriation, resettlement and economic and social rehabilitation of the refugees“

Dessen ungeachtet wird das sogenannte Rückkehrrecht sämtlicher Nachfahren der 1948 geflohenen und vertriebenen Personen von palästinensischer Seite bis heute auch für das israelische Kernland verlangt. Dies würde bedeuten, dass Juden in Israel bald nicht mehr die Mehrheit bilden würden. Die Vorstellung der palästinensischen Führungen für eine „Zwei-Staaten-Lösung“ ist bis heute eine solche, in der es einen weitestgehend von Juden befreiten Staat Palästina und einen weiteren Staat gäbe, in dem Juden zwar leben dürften, aber in der Minderheit wären. Da diese Lösung unter der Hand zur Abschaffung eines jüdischen Staates Israel und mithin des einzigen Schutzraums vor globalem Antisemitismus führen würde, kann sie von Seiten der Israelis selbstredend nicht akzeptiert werden. Nicht zuletzt am unbeirrbaren Festhalten an diesem „Rückkehrrecht“ ist eine israelisch-arabisch-palästinensische Friedenslösung bislang gescheitert.

3. Der politisch-instrumentelle Charakter des Flüchtlingsstatus

Wer ist überhaupt ein palästinensischer Flüchtling? Die Flüchtlingsdefinition der UNRWA unterscheidet sich grundlegend von der des Hilfswerks für alle anderen Flüchtlinge der Welt (UNHCR):

  • Für palästinensische Flüchtlinge gilt: Automatische Übertragung des Flüchtlingsstatus auf alle patrilinearen Nachkommen und Beibehaltung des Flüchtlingsstatus trotz dauerhafter Ansiedlung in einem Aufnahmestaat und Erhalt der Staatsbürgerschaft. Daher das Anwachsen von ca. 700.000 auf fast 6 Millionen
  • Ca. 2 Millionen als Flüchtlinge registrierte Palästinenser leben in den Gebieten, die ohnehin als Territorium für einen zukünftigen palästinensischen Staat vorgesehen sind
  • Für alle anderen Flüchtlinge der Welt (UNHCR-Definition) gilt KEINE automatische Vererbung des Flüchtlingsstatus und sie VERLIEREN ihren Flüchtlingsstatus, wenn sie Staatsbürger anderer Staaten werden
  • Die UNRWA schreibt selbst: „In Jordan, the 2.2 million Palestine refugees who are registered with UNRWA enjoy broad inclusion in social and economic life. The vast majority have Jordanian nationality“. (https://www.unrwa.org/activity/protection-jordan) „Im Gegensatz zum UNHCR ist UNRWA nicht befugt, langfristige und dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge, einschließlich ihrer Neuansiedlung in Drittländern, zu suchen.“ (https://www.unrwa.org/node/42581)
  • Verstorbene werden nicht automatisch aus der UNRWA-Liste entfernt und auch kein Lebender kann sich aus dieser Liste entfernen lassen, selbst wenn er das will

Die UNRWA-Flüchtlingsdefinition ist ein politisches Instrument im Kampf gegen Israel, keine „neutrale“ Definition, die dazu gedacht ist, Geflüchteten zu helfen.

Es finden sich noch weitere Behauptungen in dem Kundgebungsaufruf, die der Richtigstellung bedürften. Es sollte aber auch so klar geworden sein, worum es Andreas Stahl im Unterschied zu Collective Liberation geht: um die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem vielschichtigen Konflikt, der von linken, rechten und islamistischen Gruppen für ihre Identifikations- und Projektionsbedürfnisse missbraucht wird.


[1] Dass einer der wichtigsten Historiker des arabisch-zionistischen Konflikts von Collective Liberation aufgrund einer problematischen Äußerung in einem über 20 Jahre alten Interview diskreditiert wird, passt zum rein diffamatorischen Charakter der Kampagne der Gruppe. Morris ist ein seriöser Historiker, der die historischen Ereignisse, Handlungsmotive und auch Verbrechen aller Akteure des Konflikts sorgfältig dokumentiert und damit einseitige „Narrative“ infrage stellt. Sogar Antizionisten kommen bisweilen nicht umhin, sein Werk (wenn auch selektiv) als Quelle heranzuziehen.

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